Ge-Handel - Headerlogo

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ge-Handel - Headerlogo

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkunde nach Arbeitssicherheitsgesetz

Qualifikation und Bestellung

  • Erfüllung (ASiG) §5 und DGUV Vorschrift 2
  • Bestellung durch den Arbeitgeber mit schriftlicher Aufgabenübertragung
  • Regelmäßige Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Umfassende Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Prozesse
  • Nachweis von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Grundkenntnissen


Aufgabenbereiche und Verantwortung

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Organisation von Unterweisungen und Schulungen zu Sicherheitsthemen
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
  • Mitwirkung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und PSA
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten zur Mängelerkennung
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Dokumentation aller arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen
Arbeitssicherheit bei Ge-Handel