Der Arbeitgeber hat Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. DGUV 205-023
Ausbildungsinhalt
Die Unterweisung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil mit üben an einem Gasbetriebenen Feuerlöschtrainer.
Wir berücksichtigen die individuellen Gefahren in Ihrem Unternehmen und passen unsere Schulung auf die Gegebenheiten vor Ort an.
Nutzen Sie unsere Erfahrung aus fast 30 Jahren im vorbeugendem und abwehrenden Brandschutz.
Montag bis Freitag 8:00 – 16:30 Uhr