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Absturzsicherung DGUV 112-198/199

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Absturzsicherung

DGUV 112-198/199

Der Grundlehrgang für die sichere Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und zur Benutzung von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen gem. DGUV Regel 112-198, 199 (ehem. BGR 198, 199) richtet sich an alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen arbeiten. Ziel der Ausbildung ist es die Teilnehmer zu befähigen, PSA gegen Absturz unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen situationsgerecht auszuwählen und sicher zur Anwendung zu bringen. Darüber hinaus werden die Teilnehmer durch das Training befähigt, selbstständig Rettungsmaßnahmen durchzuführen.

Absturzsicherung Ge-Handel - Bild abseilende Menschen