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Atemschutzgeräteträger DGUV 112-190

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AtemschutzgeräteTräger

DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten (bisher: BGR/GUV-R 190)

Die erforderliche umfassende Erstunterweisung dauert erfahrungsgemäß bei Trägern von Pressluftatmern und Regenerationsgeräten mindestens 20 Stunden. Wird nur eine Geräteart benutzt und sind keine Rettungsaufgaben zu erfüllen, kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden, jedoch nicht unter 8 Stunden. Das Verhältnis zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Übung soll in etwa 2 : 1 betragen.

Erfahrungsgemäß dauern Wiederholungsunterweisungen mindestens 2 Stunden und sind wie folgt durchzuführen:

  • halbjährlich bei Trägern von Pressluftatmern oder Regenerationsgeräten, sofern Rettungsaufgaben zu erfüllen sind,
  • jährlich bei Trägern von Isoliergeräten für den Arbeitseinsatz

 

Auf die Wiederholung der praktischen Übung kann verzichtet werden, wenn die Geräte mindestens monatlich benutzt werden. 

Wir bilden Sie individuell für den Einsatz in Ihrem Betrieb aus. Wir bieten auch Schulungen, Unterweisungen und Ausbildung zum tragen von Chemikalienschutzanzügen aus.

Wir arbeiten bundesweit in Deutschland und bilden Ihre Mitarbeiter, in einer Inhouse Schulung in Ihrem Betrieb durch. Die Ausbildung wird individuell auf die Bedürfnisse, Arbeitsabläufe und verwendete Geräte Ihrer Firma angepasst.

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