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Betrieblicher Ersthelfer

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Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Erste Hilfe Ausbildung mit BG Zulassung

Ziel der Schulung: Die betriebliche Erste Hilfe Ausbildung mit BG Zulassung dient dazu, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und die Mitarbeiter in Notfallsituationen optimal zu unterstützen. Diese Schulung ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen.

Ausbildungsintervall: Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer wird in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Dies gewährleistet, dass die Ersthelfer stets mit den neuesten Erkenntnissen und Verfahren der Ersten Hilfe vertraut sind und in der Lage sind, im Notfall schnell und effektiv zu handeln.

Kostenübernahme: In vielen Fällen werden die Kosten für die Erste Hilfe Ausbildung von der Berufsgenossenschaft (BG) übernommen. Dies ist Teil der Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Kostenübernahme informieren und entsprechende Anträge stellen.

Anzahl der Ersthelfer: Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer in einem Betrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der Beschäftigten: Je mehr Mitarbeiter in einem Unternehmen tätig sind, desto mehr Ersthelfer werden benötigt.
  • Art der Tätigkeiten: In Betrieben mit erhöhten Gefahren (z.B. in der Industrie oder im Bauwesen) sind mehr Ersthelfer erforderlich.
  • Gefährdungsbeurteilung: Eine sorgfältige Analyse der spezifischen Risiken im Betrieb spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Bedarfs an Ersthelfern.
  • Gesetzliche Vorgaben: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche sind ebenfalls zu beachten und müssen in die Planung einfließen.

 

Ein betrieblicher Ersthelfer in Aktion