Rechtliche Grundlagen der Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die Ausbildung basiert auf der ASR A2.2, der DGVU-Information 205-023 und der Industriebaurichtlinie, gesetzlich verankert im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10
Arbeitgeber sind verpflichtet, ausreichend Beschäftigte im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu schulen und für die Bekämpfung von Entstehungsbränden auszubilden
Erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer
Grundsätzlich sind 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden, die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung
Eine erhöhte Anzahl ist erforderlich bei: gesteigerter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder großflächigen Arbeitsstätten
Bei der Planung müssen Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, Fortbildungen und Personalwechsel berücksichtigt werden